Die EU-Kosmetik-Notifizierung bezieht sich auf den Prozess, bei dem kosmetische Produkte vor ihrer Markteinführung in der Europäischen Union (EU) registriert werden müssen. Diese Notifizierung ist in der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) festgelegt und dient dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.
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